Entscheidung über Grenzverlauf zwischen Slowenien und Kroatien am 29. Juni 2017

20.6.2017

Am 29. Juni 2017 wird der internationale Schiedsgerichtshof in Den Haag seinen endgültigen Schiedsspruch über den Grenzverlauf der See- und Landesgrenze zwischen Slowenien und Kroatien bekanntgeben. Ob damit der langjährige Grenzstreit tatsächlich beigelegt wird, ist zurzeit jedoch ungewiss. Slowenien und Kroatien einigten sich 2009 erst nach einer monatelangen Blockade der kroatischen EU-Beitrittsverhandlungen auf ein Schiedsverfahren. Nach einer Abhöraffäre, in der ein slowenischer Schiedsrichter bei unerlaubten Abmachungen mit der slowenischen Seite ertappt wurde, beschloss das kroatische Parlament 2015 den Ausstieg aus dem Verfahren. Kroatien hat sich von dem Verfahren distanziert und pocht stattdessen auf eine bilaterale Lösung. Diese wurde mehrmals mit der Begründung abgelehnt, dass die bilateralen Abkommen über die Grenze bereits 2001 und 2007 gescheitert sind. Slowenien wird die Entscheidung des Schiedsgerichtshofs respektieren und erwartet das Gleiche auch von Kroatien. Der größte Streitpunkt ist die Seegrenze in der Adriabucht von Piran. Von diesem Grenzverlauf hängt ab, ob Slowenien Zugang zu internationalen Gewässern hat.

Quelle: Dnevnik, Ljubljana