Einstellung von InterimsgeschäftsführerInnen in serbischen staatlichen Unternehmen

26.7.2021

Mit der neuen Vereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds hat sich Serbien dazu verpflichtet, ein neues Gesetz über die Verwaltung von staatlichen Unternehmen zu verabschieden. Dadurch wäre eine zentralisierte Aufsicht und die Ernennung von InterimsgeschäftsführerInnen nur unter besonderen Umständen möglich, informiert die Tageszeitung Blic. Die Verwaltungseffizienz in der Unternehmenspolitik soll auf diese Weise besser kontrolliert werden. Die Aufsicht aller Unternehmen wird dem Wirtschaftsministerium obliegen, ausgenommen sind Unternehmen im Energiebereich. Für diese wird das Energieministerium zuständig sein. Serbien hat sich außerdem dazu verpflichtet, in den nächsten 30 Monaten eine Datenbank mit allen Unternehmen in staatlichem Eigentum zu erstellen und das öffentliche Stromunternehmen "Elektroprivreda Srbije“ in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.

Quelle: Blic, Belgrad