Die Planungen für die Einführung einer digitalen Akte, die das jahrhundertealte Aktenumlaufverfahren ersetzen soll, gehen in Berlin bis in das Jahr 2011 zurück. Das Berliner E-Government-Gesetz stammt aus dem Jahr 2016 und wurde noch vom damaligen rot-schwarzen Senat auf den Weg gebracht. Die Einführung der E-Akte sollte demnach 2021 erfolgen, doch schnell war klar, dass das nicht so schnell funktioniert. Ralf Kleindiek, Chief Digital Officer in der Berliner Senatsverwaltung, sagte in diesem Kontext, dass die Erfahrungen des letzten Jahres beim Aufbau der erforderlichen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur bereits gezeigt hätten, dass es großer Anstrengungen bedürfe, die gesetzliche Frist einzuhalten. Für 2022 sei die Einführung in 15 Behörden geplant. Im Jahr 2023 seien 20 bis 25 Behörden in der Planung vorgesehen, die Planung für 2024 erfolge voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2023. Damit wäre aber erst rund die Hälfte der Berliner Behörden auf die E-Akte umgestellt.