Der EU-Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei, Carmenu Vella, gab am 25. Juli 2019 bekannt, dass die Europäische Kommission den Europäischen Gerichtshof wegen der schlechten Luftqualität in Bulgarien eingeschaltet habe. So hätten die jüngsten Daten ergeben, dass in der südöstlichen Zone, in der die vier größten Wärmekraftwerke Bulgariens angesiedelt sind, die stündlichen und/oder täglichen Schwefeldioxid-Grenzwerte dauerhaft nicht eingehalten würden. Die Schwefeldioxid-Grenzwerte innerhalb der EU wurden im Jahr 2005 festgelegt und gelten somit seit dem 1. Jänner 2007 auch für Bulgarien. Mit dem aktuellen Beschluss wurde der Europäische Gerichtshofs bereits zum zweiten Mal wegen Nicht-Einhaltung der EU-Luftqualitätsnormen durch Bulgarien eingeschaltet. In seinem Urteil vom 5. April 2017 bestätigte der Gerichtshof, dass Bulgarien die Grenzwerte für Feinstaub (PM 10) nicht eingehalten hat.