EGMR-Klage wegen Aufhebung des Zagreber Betreuungsgeldes

8.1.2025

Eine Klägerin aus Zagreb hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen Kroatien eingereicht. Sie hat gegen die Abschaffung des "Betreuungsgeldes" durch die Stadt Zagreb, die zuvor arbeitslosen Eltern mit drei oder mehr Kindern finanzielle Unterstützung gewährte, geklagt. Zum Jahresende 2024 gab der EGMR bekannt, dass die Klage angenommen wurde. Dies stellt bereits einen erheblichen Erfolg dar, da der Großteil der Klagen abgewiesen wird. Die Stadtregierung unter Bürgermeister Tomislav Tomašević (M – Wir können's!) reduzierte 2022 Dauer und Höhe der Leistungen, was zunächst erst vom Verwaltungsgerichtshof gekippt, nach einer Nachbesserung jedoch bestätigt wurde. Die Klägerin argumentiert, dass diese Änderungen ihre Eigentumsrechte sowie das Recht auf Familienleben verletzen und nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen. Der EGMR prüft nun, ob die Maßnahme rechtmäßig aufgehoben wurde und ob ein unverhältnismäßiger Eingriff vorliegt. Die Republik Kroatien, die anstelle der Stadt Zagreb verklagt wurde (nur Staaten können vor dem EGMR auftreten), muss nun innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abgeben. Ein Erfolg der Klägerin könnte eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Kroatien ermöglichen. Es würde zudem eine erhebliche Blamage für Bürgermeister Tomašević darstellen, da dieser immer die Rechtmäßigkeit der Aufhebung betonte.

Quelle: Direktno.hr, Zagreb