Diskussion um geplantes Versammlungsfreiheitsgesetz für Berlin

2.11.2020

Als siebentes von sechzehn Bundesländern soll Berlin ein eigenes Versammlungsgesetz erhalten. Bislang gelten in der Hauptstadt die Bestimmungen des Bundesversammlungsgesetzes, das die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8, Absatz 2, des Grundgesetzes einschränkt. Über Jahrzehnte wurde das Versammlungsgesetz des Bundes durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausgelegt. Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin (SPD, Linke und Grüne) will nun mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz das Demonstrieren künftig erleichtern. Die Polizei soll unter anderem einem Deeskalationsgebot unterliegen, das ausnahmslose Vermummungsverbot soll wegfallen, und Spontandemos sollen erleichtert werden. Am 2. November 2020 hörte der Innenausschuss dazu fünf ExpertInnen an. Die Meinungen zum neuen Gesetz gehen auseinander: Oliver Tölle, der ehemalige Chefjustiziar der Polizei, unterstellte den AutorInnen, das Versammlungsfreiheitsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zu übernehmen. Allerdings sei die Situation nicht mit Berlin vergleichbar, da "nahezu jeder Konflikt irgendwo in der Welt in Berlin auf der Straße ist". Versammlungsrechtler Michael Breitbach, auf der anderen Seite, sieht das neue Gesetz als großen Freiheitsgewinn. "Gar nicht hoch genug einschätzen könne man den geplanten Grundsatz der Deeskalation bei der Wahl der polizeilichen Taktik", so Breitbach.​

Quelle: Berliner Zeitung, Berlin