Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rechtsstreit der AfD (Alternative für Deutschland) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine Entscheidung getroffen. Die Behörde darf die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht nach rund zehnstündiger mündlicher Verhandlung. Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht. Die Einstufung als "Verdachtsfall" macht eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln möglich, etwa den Einsatz von V-Leuten, aber unter Umständen auch das Abhören von Telefonen oder Mitlesen von Nachrichten.