Das
Universitätskrankenhaus Bratislava (UNB), dem eine Zwangsvollstreckung in Höhe
von mehr als zwei Millionen Euro droht, hat sich an den zuständigen
Gerichtsvollzieher mit einem Vorschlag gewandt, die Zwangsvollstreckung
aufzuheben. Der UNB-Sprecherin zufolge sei die medizinische Versorgung der
Patient*innen umfassend gewährleistet. Außerdem wird das Krankenhaus einem umfassenden Audit unterzogen. Die Vollstreckung bezieht sich auf eine
gerichtlich genehmigte Vereinbarung zwischen dem Finanzinstitut BFF
Central Europe und dem UNB von November 2017. Das BFF hat damals die Verbindlichkeiten des
Spitals gegenüber seinen Lieferanten übernommen. In der Vereinbarung verpflichtete sich das
UNB, in 46 Raten den Betrag von über sechs Millionen Euro abzuzahlen. Gegenstand des
Vollstreckungsverfahrens sei der nicht gezahlte Teil der Verzugszinsen und der
letzten Rate, die sich aus den Verpflichtungen der früheren Krankenhausleitung
ergeben.