Seit März 2022 gilt in Deutschland für das Personal im Gesundheitsbereich bundesweit eine Corona-Impfpflicht. Nun ist klar, die Maßnahme wird nicht verlängert. Das Bundesgesundheitsministerium sieht keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Es wird damit gerechnet, dass die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren werden. Die Impfungen verhinderten dann zwar immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus. Deshalb fällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung weg.