Junge Menschen aus mehreren deutschen Bundesländern sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen bestehende Klimaschutzgesetze gescheitert. Sie argumentierten, es könnten hohe Belastungen auf sie zukommen, wenn die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht regeln. Sie machten geltend, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. Unterstützt wurde die Klage von der Deutschen Umwelthilfe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am Dienstag, dem 1. Februar 2022, mit, dass es die insgesamt elf Klagen nicht zur Entscheidung annehme. Das Gericht sah demnach durch die Regelungen nicht zwangsläufig die Freiheit in der Zukunft eingeschränkt. Zur Begründung hieß es, es sei nicht gesetzlich geregelt, welche Bundesländer wann wie viele Treibhausgas-Emissionen reduzieren müssten. Das sei Aufgabe des Bundes.