Bundesratsinitiative in Berlin will Geldwäschegesetz verschärfen

9.9.2021

Berlin will mit einer Bundesratsinitiative eine Verschärfung des Geldwäschegesetzes erreichen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, durch die die zuständige Berliner Taskforce bei einem Geldwäsche-Verdacht nur noch handelt, wenn Notarinnen und Notare, die beispielsweise ein Immobiliengeschäft besiegeln müssen, einen tatsächlichen Anhaltspunkt für illegale Geschäfte sehen. Bis August dieses Jahres konnte die Taskforce Verdachtsfälle eigenständig der nationalen Aufsichtsbehörde "Financial Intelligence Unit" (FIU) melden, ohne dass Notarinnen und Notare einen Verdacht auf Geldwäsche äußerten. Seit April 2020 wurden von der Berliner Taskforce gegen Geldwäsche knapp 90 verdächtige Geschäfte bei Berliner Notarinnen und Notaren aufgespürt. Die Notarkammer sieht sich und ihre Mitglieder als potentielle UnterstützerInnen von Kriminellen diffamiert. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) will im Bundesrat nun erreichen, dass die Gesetzesänderung rückgängig gemacht wird. Zudem setzt er sich dafür ein, dass neben Immobilienkäufen auch Deals, bei denen es um die Gründung und Übertragung von Gesellschaften geht, von der Taskforce geprüft werden dürfen. Inzwischen würden in dieses Segment zwei Drittel der Berliner Geldwäschedelikte fallen.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin