Das bulgarische Parlament stimmte am 6. Februar 2020 für die Novellen zum Währungsgesetz und damit für das Gesetz über die "Bulgarische Nationalbank" (BNB). Die Änderungen hängen mit den Anforderungen zusammen, die an die Mitglieder des Wechselkursmechanismus 2 (WKM 2) gestellt werden. Es handelt sich dabei um ein System fester Wechselkurse, an dem all jene EU-Mitgliedstaaten teilnehmen müssen, die der Europäischen Währungsunion beitreten wollen. Laut der BNB würden die Novellen einen Gleichlauf von Landes- und europäischer Gesetzgebung bewirken und seien eine Bedingung für einen Beitritt zum WKM 2. Das Parlament hatte bereits einem Beitritt zur Eurozone zum momentan gültigen Wechselkurs (1 Euro = 1,95583 Lewa) zugestimmt. Der Wechselkurs der bulgarischen Währung wird mit anderen Ländern ausgehandelt, aber ohne die Zustimmung des Parlaments wird er nicht geändert. Laut den Novellen wird die Ausfuhr von Geldmitteln von über 30.000 Lewa (15.000 Euro) oder deren Äquivalent in anderer Währung verboten. Das Verbot gilt für Personen, die öffentlich verschuldet sind.