Bosnien-Herzegowina verabschiedet Regelwerk für DrohnenbesitzerInnen

20.8.2020

​Mit der Verabschiedung neuer Regeln zum Flugbetriebs und der Bedienung von Drohnen erließ Bosnien-Herzegowina erstmals ein Regelwerk für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge im Land, einschließlich der Drohnenregistrierung, derm ​Flugtraining, Versicherung und Nutzungsregeln. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Unternehmen dieser Branche wurden, entsprechend den Vorschriften der Europäischen Union, einheitliche Regeln erstellt. Sie wurden in drei Kategorien, für kommerzielle​ beziehungsweise nichtkommerzielle Nutzung sowie Luftarbeiten unterteilt. Zudem sind DrohnenbesitzerInnen in Bosnien-Herzegowina nun verpflichtet, einen Eintrag ins Drohnenregister der Direktion für Zivilluftfahrt in Bosnien-Herzegowina (BHDCA) zu machen. Eine für DrohnenbesitzerInnen ab jetzt notwendige Bescheinigung über die Kenntnisse und Vorschriften der Zivilluftfahr von Bosnien-Herzegowina wird durch das Ablegen einer Prüfung bei der BHDCA erlangt.​

Quelle: Klix.ba, Sarajevo