Mit der Verabschiedung neuer Regeln zum Flugbetriebs und der Bedienung von Drohnen erließ Bosnien-Herzegowina erstmals ein Regelwerk für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge im Land, einschließlich der Drohnenregistrierung, derm Flugtraining, Versicherung und Nutzungsregeln. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Unternehmen dieser Branche wurden, entsprechend den Vorschriften der Europäischen Union, einheitliche Regeln erstellt. Sie wurden in drei Kategorien, für kommerzielle beziehungsweise nichtkommerzielle Nutzung sowie Luftarbeiten unterteilt. Zudem sind DrohnenbesitzerInnen in Bosnien-Herzegowina nun verpflichtet, einen Eintrag ins Drohnenregister der Direktion für Zivilluftfahrt in Bosnien-Herzegowina (BHDCA) zu machen. Eine für DrohnenbesitzerInnen ab jetzt notwendige Bescheinigung über die Kenntnisse und Vorschriften der Zivilluftfahr von Bosnien-Herzegowina wird durch das Ablegen einer Prüfung bei der BHDCA erlangt.