Bosnien-Herzegowina: Geldbußen für TierquälerInnen

16.8.2017

​Tierquälerei ist in Bosnien-Herzegowina gesetzlich strafbar. In der Föderation betragen die Geldbußen für das Quälen von Haus- und Wildtieren 500 bis 1.500 KM (256 bis 767 EUR), in der Teilrepublik Srpska 1.000 bis 3.000 KM (511 bis 1.544 EUR). Die InspektorInnen des Föderalen Aufsichtsamtes haben in der Föderation ca. 150 Hirsche, 25 Wildschweine, 12 Rehe und 11 Mufflons sowie drei Braunbären geortet und diesen eine temporäre Behausung ermöglicht. Das Aufsichtsamt erhielt mehrere Anzeigen gegen Personen, die die Wildtiere gefangen hielten. Tierschutzgebiete gibt es in der Föderation nicht.

Quelle: Oslobođenje, Sarajevo