Bosnien-Herzegowina: Datenschutzgesetz muss mit der EU harmonisiert werden

21.5.2018

Alle Nicht-EU-Länder, inklusive Bosnien-Herzegowina, die über Daten von EU-BürgerInnen verfügen, müssen über eine entsprechende Einrichtung mit einer leitenden Person in diesem Bereich, deren Aufgabe die Durchführung der Datenschutzgrundverordnung sein wird, verfügen. Bosnien-Herzegowina hat eine Sonderstellung, da eine bedeutende Anzahl der EinwohnerInnen EU-BürgerInnen sind. Bis zum 1. Juli 2021 soll Bosnien-Herzegowina den Gesetzesrahmen an die neue EU-Datenschutzgrundverordnung angleichen, wobei die Daten der EU-BürgerInnen innerhalb Bosnien-Herzegowinas bereits ab dem 25. Mai dem Datenschutz unterliegen.

Quelle: Klix.ba, Sarajevo