Das Büro der Europäischen Union in Bosnien-Herzegowina und das Büro des Europarates in Sarajevo begrüßen den Beschluss des Verfassungsgerichts Bosnien-Herzegowinas zur Abschaffung der Todesstrafe in der Republika Srpska. Dieser wurde am 4. Oktober 2019 getroffen. Obwohl die Todesstrafe im serbischen Teilland nie ausgesprochen wurde, ist ihre legislative Abschaffung ein positives Zeichen in Richtung gemeinsamer europäischer Werte. Der Erlass erschien am 1. November im Amtsblatt von Bosnien-Herzegowina und trat dadurch offiziell in Kraft.