Berliner Senat hat neue Regeln für die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen

11.7.2022

​Berliner Senator*innen (gleichen den Wiener Stadträt*innen) dürfen ihren Dienstwagen jetzt auch im europäischen Ausland privat nutzen, nicht nur wie bisher in Deutschland. Zudem dürfen sie mit den Fahrzeugen nun auch in den Urlaub fahren. Die entsprechenden Vorgaben seien an die Regelungen anderer Landesregierungen sowie Bundesbehörden angepasst worden. Für eine private Nutzung des Dienstwagens wird aber eine Nutzerpauschale fällig. Zudem müssen die Betreffenden das Fahrzeug in der Regel selbst steuern, es darf also kein*e Fahrer*in beauftragt werden. Diese Beschränkung gilt nach der neuen Regelung ausdrücklich für den Urlaub oder private Botendienste. In bestimmten anderen Fällen hingegen dürfen Fahrer*innen auch bei privaten Fahrten in Anspruch genommen werden - laut Innenverwaltung jedoch unter restriktiver Handhabung und unter Beachtung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Anspruchsberechtigte von Dienstfahrzeugen können sich dafür entscheiden, eine private Nutzung des Fahrzeugs ohne Fahrer*in zu wählen. Hierfür sind jedoch höhere Nutzungsentgelte und eine entsprechende Versteuerung verpflichtend - ein sogenannter geldwerter Vorteil.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin