Das Parlament des Teillandes Föderation hat eine Stromgesetz-Novelle zum Bauverbot von Kleinwasserkraftwerken mit einer Bruttoleistung bis zu 10 Megawatt beschlossen. Es werden für diese Anlagen keine Energiegenehmigungen mehr ausgestellt. Ausgenommen davon sind immer noch Kleinwasserkraftwerke mit Freispiegelleitungen.