Auch heuer wieder Reparaturbonus in Berlin

17.1.2025

Wer ein defektes Gerät reparieren lässt, kann vom Land Berlin in der Regel die Hälfte der Kosten erstattet bekommen – allerdings höchstens 200 Euro. Ein Minimum für die Reparaturkosten gibt es in Berlin übrigens auch – die Rechnung muss mindestens einen Betrag von 75 Euro aufweisen. Ziel dieser Förderung nach Vorbild des Wiener Reparaturbons ist es, die Reparatur von Geräten attraktiver zu machen, bevor diese direkt ersetzt werden. Wegen Haushaltskürzungen war lange unklar, ob der Reparaturbonus fortgeführt werden kann. Im Jahr 2024 erfreute sich das Projekt jedoch bereits großer Beliebtheit: Bereits zwei Monate nach dem Start wurden laut rbb-Recherchen 2.800 Anträge eingereicht. Dennoch gab es auch Kritik, da einige Anträge abgelehnt wurden, beispielsweise wenn es sich um den Austausch von Handyakkus handelte. Da erst am 19. Dezember 2024 entschieden wurde, dass die Mittel nicht gekürzt werden, konnte die Senatsverwaltung für Umwelt nach eigenen Angaben erst danach mit der Ausarbeitung der neuen Förderrichtlinie beginnen. Diese trat schließlich am 18. Jänner dieses Jahres in Kraft. Das bedeutet jedoch, dass Berliner*innen, die ihre Elektrogeräte zwischen dem 1. und 17. Jänner reparieren ließen, keinen Anspruch auf den Bonus haben.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin