Am 17. November 2021 wurde in der polnischen unteren
Parlamentskammer, dem Sejm, die Änderung des Gesetzes über den
Staatsgrenzschutz angenommen. Es soll die Situation im Grenzgebiet zu
Belarus regeln nachdem dem Ende des Ausnahmezustandes am 1. Dezember 2021. Die Gesetzesnovelle soll
die Wirksamkeit der Maßnahmen des Grenzschutzes zum Schutz der Staatsgrenze im
Falle einer Bedrohung der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung
gewährleisten. Die Änderung ermöglicht es, ein vorübergehendes Aufenthaltsverbot in grenznahen Gebieten zu verhängen, die einem besonderen Migrationsdruck oder Grenzzwischenfällen ausgesetzt sind. Neu ist es, dass der Grenzschutz anderen Personen, insbesondere Journalist*innen, den Aufenthalt im Sperrgebiet gestatten kann. Bislang war der Aufenthalt der Medienvertreter*innen in der Grenzzone verboten. Der Gesetzesentwurf wird nun an die obere Parlamentskammer, den Senat, weitergeleitet.