Abholzungen im Białowieża-Urwal sind illegal

18.4.2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in einem am Dienstag, den 17. April 2018, in Brüssel verkündeten Urteil nach einer Klage der EU-Kommission, dass Polen mit der Abholzung im Białowieża-Urwald gegen das Naturschutzrecht der Union verstößt. Das Argument der polnischen Regierung, mit dem Holzeinschlag die Ausbreitung des Borkenkäfers zu bekämpfen, wies der EuGH zurück. Die Strafen wurden nicht verhängt, weil Polen im Dezember 2017 die Rodung eingestellt hatte. Laut Angaben​ der Nichtregierungsorganisationen wurden 2016 und 2017 mehr als 180.000 Bäume im Naturschutzgebiet Białowieża abgeholzt.​​​​

Quelle: Gazeta Krakowska, Krakau