Das kroatische Verwaltungsministerium arbeitet derzeit an einer Reform des bestehenden Selbstverwaltungsgesetzes. Wie aus dem Ministerium erklärt wurde, sieht der Gesetzesentwurf, der bis Ende des Jahres veröffentlicht werden soll, vor, dass die Mandate der BürgermeisterInnen, GemeindevorsteherInnen und Vorsitzenden der Gespanschaft begrenzt sein werden, jedoch mit einer einmaligen Verlängerungsoption. Angeblich sollen die Mandate auf fünf Jahre verlängert werden, die FunktionärInnen können jedoch nur einmal zur Wiederwahl antreten. Da die Mandate dann identisch mit dem des Staatspräsidenten wären, wird über eine Zusammenlegung der Kommunalwahlen und der Präsidentschaftswahlen diskutiert. Angeblich soll das neue Wahlsystem ab Ende 2024, per Datum der übernächsten Präsidentschaftswahlen, zum Einsatz kommen. Das bedeutet, dass die 2021 gewählten lokalen FunktionärInnen ein sechs Monate kürzeres Mandat haben werden.