3G-Regel kommt im Berliner Nahverkehr

22.11.2021

​Die epidemische Lage von nationaler Tragweite läuft aus - das von Bundestag und Bundesrat beschlossene neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht Maßnahmen in der Corona-Pandemie auch nach dem 25. November. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat für Änderungen am Infektionsschutzgesetz gestimmt. Damit kann 3G am Arbeitsplatz, aber auch in Bussen und Zügen vorgeschrieben werden. ​​Ab Mitte der Woche gilt 3G in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland, wie Bus, Tram, U- und S-Bahn sowie Regional- und Fernverkehr. In Flugzeugen, die in Deutschland starten, braucht man ebenfalls einen Nachweis, dass man geimpft, genesen oder negativ getestet ist. In Taxis und ​für die Beförderung von Schüler*innen gilt die 3G-Regel nicht. Bei allen anderen Fahrgästen müssen Nah- und Fernverkehrsunternehmen die Einhaltung der Verpflichtungen durch stichprobenartige Nachweiskontrollen überwachen. ​Weiterhin gilt die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Allerdings sind nicht nur FFP2- und vergleichbare Masken, sondern auch medizinische Gesichtsmasken zulässig, so das neue Gesetz. Für Fahrgäste in Berlin wäre das eine Erleichterung – hier sind bisher FFP2-Masken vorgeschrieben​.​

Quelle: Berliner Zeitung, Berlin