Mit dem 23. November trat in Berlin die zweite Phase des Mietdeckels in Kraft. Nach dem Berliner Mietdeckel-Gesetz müssen überhöhte Mieten seit Montag gesenkt werden. Rund 340.000 Haushalte, so schätzt der Senat, dürften nun weniger Wohnungsmiete zahlen als bisher. Das Gesetz regelt die Mietobergrenzen, abhängig vor allem vom Baujahr, der Ausstattung und Lage des Hauses. VermieterInnen, die dennoch zu hohe Mieten verlangen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt Berlin veröffentlichte auf ihrer Webseite einen Mietdeckel-Rechner, wo geprüft werden kann, ob die Miete nach Definition des Senats als überhöht gilt und damit gesenkt werden muss.