Das bulgarische Parlament hat am 4. November 2020 eine Änderung in der Zivilprozessordnung verabschiedet, die Videokonferenzen bei Gerichtsprozessen möglich macht. Die entsprechende Partei im Verfahren oder ihre VertreterInnen müssen sich in einem speziell ausgestatteten Raum befinden, eine Zuschaltung von einem anderen Ort oder von zu Hause aus, wenn die Person unter Quarantäne gestellt wurde, ist jedoch nicht möglich. Entsprechend den Änderungen kann das Gericht Beweise per Videokonferenz sammeln, jedoch nur auf Antrag einer der Parteien, sowie eine Sachverständige beziehungsweise einen Sachverständigen anhören, wenn dieser sich in einer anderen Region befindet.