Veto kann neuem AusländerInnengesetz nichts anhaben

2.2.2017

​Nach heftiger Debatte über das erst kürzlich verabschiedete AusländerInnengesetz, das nach Meinung zahlreicher linker PolitikerInnen verfassungswidrig ist und die Menschenrechte verletzt, wurde gestern der Vetoantrag gegen das Inkrafttreten dieses Gesetzes mit 19 Stimmen dagegen und 16 dafür abgewiesen. Die slowenische Innenministerin Vesna Györkös Žnidar (SMC - Partei des modernen Zentrums) bekräftigte erneut, dass die slowenische Grenze nur in Extremfällen und im Einvernehmen mit den Nachbarländern geschlossen werden kann. GesetzesgegnerInnen, angeführt vom Präsidenten der zweiten slowenischen Parlamentskammer Milan Brglez (auch SMC), sind davon überzeugt, dass damit das internationale Recht auf ein individuelles Asylverfahren verletzt wird.

Quelle: Delo, d.o.o., Ljubljana