Verwirrung um die Präsidentschaftswahlen in Polen

23.4.2020

Die Polnische Post wurde von der polnischen Regierung dazu verpflichtet, die Briefwahl am 10. Mai 2020 durchzuführen. Der Senat, die obere Kammer des polnischen Parlaments, arbeitet derzeit noch an der Novellierung des Wahlgesetzes vom 6. April 2020, welche die Abhaltung der Präsidentschaftswahl als reine Briefwahl ermöglichen soll. Trotzdem wurden die Selbstverwaltungen bereits jetzt von der Polnischen Post dazu aufgefordert, die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Organisation der Präsidentschaftswahlen innerhalb der zwei Tage zur Verfügung zu stellen. Es geht um Daten wie Postleitzahlen, Wohnadressen, Vor- und Nachnamen und die Steuer-Identifikationsnummer. Zahlreiche BürgermeisterInnen -  darunter auch der Krakauer Bürgermeister - sind davon überzeugt, dass das Vorgehen der Polnischen Post rechtswidrig ist. Sie betonen, dass die Änderung des Wahlgesetzes bisher noch nicht verabschiedet wurde. Daher gibt es keine Grundlage für die Übermittlung solcher Daten.​

Quelle: Onet.pl, Krakau