Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Pensionsalter der polnischen RichterInnen

5.11.2019

Die im Juli 2017 im Rahmen der Justizreform verabschiedeten Vorschriften über das Pensionsalter für RichterInnen und StaatsanwältInnen in Polen stehen im Widerspruch zum EU-Recht. Dieses Urteil hat heute, am 5. November 2019, der Europäischen Gerichtshof gefällt. Es handelt sich um das Gesetz über ordentliche Gerichte, das im Rahmen der Justizreform im Juli 2017 verabschiedet wurde. Nach diesem Gesetz wurde das Pensionsalter für RichterInnen und StaatsanwältInnen auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer gesenkt. Die polnische Regierung hat zwar die Rechtsvorschriften, auf denen die Beschwerde beruhte, inzwischen geändert, die Europäische Kommission hat aber beschlossen, die Anklage aufrechtzuerhalten, da nicht alle Zweifel ausgeräumt worden sind.​

Quelle: Wyborcza.pl, Warschau