Das ungarische Gesetz, das die ausländische Finanzierung der ungarischen zivilen Organisationen einschränkt, verstößt gegen EU-Recht. Das hat Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt des Gerichtshofes der Europäischen Union, festgestellt. Die Vorschriften verletzen den freien Kapitalverkehr, die Rechte zum Schutz des Privatlebens und persönlicher Daten und greifen in das Recht auf Vereinigungsfreiheit ein. Das Gesetz wurde 2017 vom ungarischen Parlament angenommen. Es schreibt vor, dass zivile Organisationen, die aus dem Ausland Spenden in Höhe von mehr als 7,2 Millionen Forint (21.568 Euro) erhalten, als "aus dem Ausland unterstützten Organisationen" registriert werden und die Namen der SpenderInnen sowie den Betrag angeben sollen.