Ungarn stellt ”Residenzanleihen”-Programm ein

13.1.2017

Ende März 2017 wird die Vermarktung der sogenannten "Residenzanleihen" eingestellt, das teilte "die Verwaltungszentrale der Staatsschulden" am 12. Jänner 2017 mit. Die speziellen und von Anfang an umstrittenen Staatsanleihen wurden im Juni 2013 eingeführt. Sie konnten von wohlhabenden Ausländern aus Nicht-EU-Staaten angekauft werden und wenn diese eine Staatsanleihe im Wert von mindestens 300.000 Euro zeichneten, gelangten die KäuferInnen in den Besitz einer in Ungarn und im ganzen Schengen-Raum gültigen Niederlassungsgenehmigung. Die "Residenzanleihen" der letzten zwei Jahre waren für Ungarn unrentabel, da das Land sich dabei verpflichtete, einen höheren Zinssatz zu bezahlen, als am allgemeinen Kapitalmarkt üblich. Dafür und auch für den Verkauf der Niederlassungsgenehmigung wurde die ungarische Regierung stark kritisiert. Die offizielle Begründung für die Einstellung des "Residenzanleihen"-Programms ist, dass die Bonitätseinstufung Ungarns durch die einschlägigen Agenturen 2016 angehoben wurde, womit diese Konstruktion der Geldbeschaffung unnötig geworden ist.

Quelle: Világgazdaság, Budapest