Ungarn hat sich noch nicht auf die DSGVO vorbereitet

31.3.2018

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. In Ungarn wird die Grundverordnung durch das schon derzeit geltende Gesetz über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit von 2011 ergänzt und damit abgestimmt. Das Justizministerium hat dem Parlament bereits am 29. August 2017 einen Gesetzentwurf über die Modifizierung des Informationsgesetzes vorgelegt, um die bestehenden Rechtsvorschriften zum Datenschutz an die neue EU-Verordnung anzupassen. Der Entwurf wurde allerdings vom Parlament bis dato nicht verabschiedet. Da das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit benötigt, wird dies vermutlich, wegen den anstehenden Parlamentswahlen am 8. April 2018, nicht geschehen. Das würde allerdings zu einem gesetzlosen Zustand und einer Rechtsunsicherheit führen. Ferner wurde die in der Grundverordnung vorgeschriebene neue Datenschutzbehörde nicht bestimmt. Dies ist ein administrativer, gleichzeitig aber unerlässlicher Schritt, ohne den die "Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit" (NAIH) ab dem 25. Mai nicht mehr im Bereich Datenschutz agieren darf.​

Quelle: Népszava, Budapest