Durch die Bewilligung am Montag, den 6. März 2017 der Europäischen Union aus Brüssel kann die umstrittene Erweiterung des Kernkraftwerks in Paks beginnen. Sie stellte einige Bedingungen, um Wettbewerbsverzerrungen durch die staatliche Finanzierung zu vermeiden. Ein Drittel vom erzeugten Strom muss an offenen Strombörsen oder bei Auktionen verkauft werden. Zweitens dürfen die erzielten Gewinne nur für den Betrieb des AKW oder zur Zurückzahlung der staatlichen Beihilfen ausgegeben werden. Drittens muss der Betreiber der neuen Blöcke vom Staat bzw. der "Ungarischen Stromgesellschaft" (MVM), der Betreiberin des bestehenden Kernkraftwerks in Paks, unabhängig sein. Die zwei neuen Blöcke des AKW, die die rund 40 Jahre alten Blöcke ersetzen sollen, werden mit russischem Kredit von der russischen "Rosatom" verwirklicht. Die Bauarbeiten sollen 2018 beginnen. Die Entscheidung der EU sorgte für großes Aufsehen in Österreich. Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, denn "die Finanzierung der Erweiterung des AKW-Standorts Paks durch den ungarischen Staat mit der Hilfe Russlands entspricht nicht dem Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Investors."