Am 25. August trat die vom Parlament noch im
Juli 2018 verabschiedete Sondersteuer für Nichtregierungsorganisationen in
Kraft. Nach dem neuen Steuergesetz sollen NGOs, die illegale Einwanderung
unterstützen, künftig eine 25-prozentige Abgabe leisten. Die NGOs müssen die erste Steuererklärung bis 15.
September 2018 beim ungarischen "Nationalen Steuer- und Zollamt"
(NAV) einreichen. Die 25-prozentige Steuer wird von der erhaltenen
finanziellen Unterstützung berechnet und muss auch prompt eingezahlt werden, gab
das Finanzministerium bekannt. NGOs, die eine "Einwanderung unterstützende
Tätigkeit ausüben", bisher aber keine Steuernummer hatten, müssen sich künftig
bei der Steuerbehörde registrieren lassen. Nach Ansicht der Regierung ist der
Schutz gegen illegale Migration mit einer erheblichen Zusatzbelastung für das
Staatsbudget verbunden. Daher müssen NGOs, die die illegale Migration
unterstützen, auch einen Beitrag zu den Kosten des Grenzschutzes leisten. Als
Reaktion auf die neue Steuer hat die ungarische NGO "Migration Aid" schon am 20.
August ihre Auflösung verkündet und die Gründung einer eigenen Partei angekündigt, um die
Steuer zu vermeiden.