Ungarn: Sondersteuer für NGOs in Kraft

27.8.2018

Am 25. August trat die vom Parlament noch im Juli 2018 verabschiedete Sondersteuer für Nichtregierungsorganisationen in Kraft. Nach dem neuen Steuergesetz sollen NGOs, die illegale Einwanderung unterstützen, künftig eine 25-prozentige Abgabe leisten. Die NGOs müssen die erste Steuererklärung bis 15. September 2018 beim ungarischen "Nationalen Steuer- und Zollamt" (NAV) einreichen. Die 25-prozentige Steuer wird von der erhaltenen finanziellen Unterstützung berechnet und muss auch prompt eingezahlt werden, gab das Finanzministerium bekannt. NGOs, die eine "Einwanderung unterstützende Tätigkeit ausüben", bisher aber keine Steuernummer hatten, müssen sich künftig bei der Steuerbehörde registrieren lassen. Nach Ansicht der Regierung ist der Schutz gegen illegale Migration mit einer erheblichen Zusatzbelastung für das Staatsbudget verbunden. Daher müssen NGOs, die die illegale Migration unterstützen, auch einen Beitrag zu den Kosten des Grenzschutzes leisten. Als Reaktion auf die neue Steuer hat die ungarische NGO "Migration Aid" schon am 20. August ihre Auflösung verkündet und die Gründung einer eigenen Partei angekündigt, um die Steuer zu vermeiden.

Quelle: Magyar Idők, Budapest