Ungarn: Gesetzesänderungen zur Familiengründung

1.4.2019

Das ungarische Parlament hat den familienpolitischen Aktionsplan der Regierung beschlossen. Der ungarische Staat wird die Bürgschaft für Bankkredite, die im Rahmen der "Baby-Prämie" vergeben werden, übernehmen. Der Kredit, der maximal 10 Millionen Forint (31.134 Euro) betragen darf, kann von Ehepaaren aufgenommen werden. Die Gattin muss dabei zwischen 18 und 40 Jahren alt sein, mindestens einer der Ehepartner muss einen Job haben und versichert sein und niemand darf eine strafrechtliche Verurteilung oder Steuerschulden vorweisen. Ab der Geburt des ersten Kindes ist die Zinslosigkeit des Kredites garantiert und die Rückzahlung kann drei Jahre lang ausgesetzt werden. Nach der Geburt des dritten Kindes wird der gesamte Kredit erlassen. Der Staat wird auch eine Förderung zum Autokauf von Großfamilien sicherstellen. Die Kredite und die Förderung werden zwischen 1. Juli 2019 und 31. Dezember 2022 vergeben. Weitere Gesetzesänderungen betreffen unter anderem das Einkommenssteuergesetz.

Quelle: Hirado.hu, Budapest