Am Dienstag, den 13. Juni 2017 wurde das international diskutierte Gesetz gegen die NGOs vom ungarischen Parlament angenommen. Das Gesetz soll offiziell für mehr Transparenz bei NGOs sorgen, die aus dem Ausland finanziert werden. In Wahrheit verschärft es die Auflagen für diese. Dem Gesetz zufolge müssen sich nichtstaatliche Organisationen, die jährlich mehr als 7,2 Mio. HUF (23.403 EUR) Förderungen aus dem Ausland erhalten, bei Gericht registrieren. Zudem müssen sie bei allen Medienauftritten und in allen Publikationen die Bezeichnung "vom Ausland unterstützte Organisation" anführen. Seit dem ersten Entwurf wurden nur kleine, unbedeutende Änderungen vorgenommen bzw. die Vorschläge der Venedig-Kommission angenommen. Das NGO-Gesetz – auch Zivilgesetz genannt – wurde bereits früher von der EU beanstandet. Nun erklärte Alexander Winterstein, Pressesprecher der Europäischen Kommission, die Venedig-Kommission wolle das finalisierte Gesetz nun gemeinsam mit der Europäischen Kommission gründlich unter die Lupe nehmen, um sich zu vergewissern, dass es mit den Regelungen und Grundprinzipien der EU im Einklang sei. Falls das NGO-Gesetz von Brüssel weiter beanstandet wird, könnte das zu einem neuen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn führen. Das Ungarische Helsinki-Komitee sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ) haben zu einem Boykott gegen das Gesetz aufgerufen.