Ungarische Klage gegen die Umverteilung von Flüchtlingen abgelehnt

6.9.2017

Der Europische Gerichtshof wies am 6. September 2017 die Klage Ungarns und der Slowakei gegen die verbindliche Umverteilung von Flüchtlingen ab. Der Begründung zufolge ist die Umverteilung effizient und rechtmäßig. Der im Dezember 2015 vor dem EuGH angefochtenen Entscheidung zufolge muss Ungarn aus Griechenland und Italien insgesamt 1.294 Flüchtlinge übernehmen. Die ungarische Regierung bezeichnete die Entscheidung als empörend und verantwortungslos.

Quelle: Mno.hu, Budapest