Auch in Zagreb nutzen immer mehr Personen Elektroroller. Das machte eine gesetzliche Regulierung von Elektrorollern im Straßenverkehr zunehmend notwendig. Das kroatische Innenministerium stellte im kürzlich verabschiedeten Verkehrssicherheitsgesetz, entgegen der Empfehlungen von VerkehrsexpertInnen, Elektroroller mit Mopeds und nicht mit Fahrrädern gleich. Nun hat das kroatische Verfassungsgericht diese Definition im Rahmen einer Beschwerde gegen dieses Gesetz aufgehoben. Das bedeutet, dass Elektroroller bis auf weiteres mit FußgängerInnen gleichgesetzt sind und somit auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf Zebrastreifen genutzt werden dürfen.