Umfassende Verwaltungsreform vom Berliner Senat beschlossen

1.4.2025

​Der Berliner Senat hat am 1. April 2025 eine umfassende Verwaltungsreform beschlossen, die ab 2026 klare Zuständigkeiten zwischen Landesregierung und Bezirken schaffen soll, um das lang kritisierte "Behörden-Pingpong" zu beenden. Dazu sind ein neues Landesorganisationsgesetz und eine Verfassungsänderungen geplant, darunter das Konnexitätsprinzip, das den Senat zur Bereitstellung finanzieller Mittel für bezirkliche Aufgaben verpflichtet. Die Reform, ein Kernprojekt der schwarz-roten Koalition von CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) und SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) erhielt grundsätzlich Unterstützung von Bündnis90/Die Grünen und Linken, wurde jedoch auch kritisiert. Auf den letzten Metern seien noch Dinge in das Gesetzespaket gekommen, die so nicht abgesprochen gewesen waren. Man werde sich das im Detail ansehen und in den parlamentarischen Beratungen thematisieren, teilte die Opposition mit. Teil der Reform ist ein Gesetzespaket mit einem Landesorganisationsgesetz, zudem sind mehrere Änderungen der Landesverfassung geplant. So soll dort das sogenannte Konnexitätsprinzip verankert werden - der Senat muss also für Aufgaben, die die Bezirke erfüllen müssen, die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Klarer geregelt wird auch, wann der Senat in Bezirksangelegenheiten eingreifen darf, aber auch, dass die Bezirke frühzeitiger und verbindlicher in Planungen des Senats einbezogen werden müssen. Nach Beratungen im Abgeordnetenhaus soll sie noch vor der Sommerpause endgültig beschlossen werden und dann Anfang 2026 in Kraft treten.

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin