Ukrainische Geflüchtete müssen in Bulgarien Aufenthalt erneuern

26.2.2025

Vom 4. März bis zum 30. April müssen ukrainische Flüchtlinge, die in Bulgarien vorübergehenden Schutz genießen, ihre Aufenthaltsgenehmigung erneuern. In Übereinstimmung mit dem EU-Beschluss vom 4. März 2024 hat die bulgarische Regierung am 19. Februar 2025 einen Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 gefasst. Es wird erwartet, dass etwa 80.000 Personen ihre Registrierung erneuern. Nach Angaben der ukrainischen Botschaft in Sofia arbeiten seit Ende 2024 offiziell über 14.000 Ukrainer*innen in Bulgarien. Unter Schutz stehen auch ihre Familienangehörigen.​

Quelle: Mediapool.bg, Sofia