Im aktuellen Jahresbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten werden zahlreiche Verstöße gegen den Datenschutz aufgelistet, die im Jahr 2023 zur Verhängung von Bußgeldern in Höhe von insgesamt 549.410 Euro geführt hatten. So musste eine Bank 300.000 Euro zahlen, weil sie einem Kunden keine Gründe für eine Kreditablehnung genannt hatte. Ein Kulturunternehmen musste 215.000 Euro zahlen, weil es Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter*innen gesammelt hatte. Auch wurden im vergangenen Jahr 35 Verfahren gegen Berliner Polizeibeamt*innen eingeleitet, die die Datenbank Poliks für private Zwecke missbraucht hatten. In 32 Fällen wurden bereits Bußgelder verhängt. Die Gründe reichten vom Missbrauch einer Handynummer für einen Flirtversuch, bis zur Abfrage von Daten eines Ex-Mannes oder zur Überprüfung des Ermittlungsstands nach einem Einbruch. Um Verstöße gegen den Datenschutz bei digitalen Verfahren und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz frühzeitig zu berücksichtigen, hat die Berliner Verwaltung ferner einen Leitfaden zum Datenschutz erstellt. Dieser soll helfen, Datenschutzfragen von Anfang an in Projekte wie die digitale Beantragung von Personalausweisen einzubeziehen. Das soll zeitaufwändige Anpassungen im Datenschutz verhindern.