Das UNESCO Weltkulturerbe-Komitee drückte in einem Dokument seine Besorgnis über die Entscheidung des Budapester Gemeinderates vom Dezember 2016 aus. Damals war einer Änderung der Bauordnung zugestimmt worden, um die Errichtung eines 120 m hohen Hochhauses im 11. Bezirk der Hauptstadt zu ermöglichen. Da der Wolkenkratzer das Panorama von Budapest beeinträchtigen würde, bat das Komitee Ungarn, in Zukunft keine Investitionen zu genehmigen, ohne die Regeln des Weltkulturerbes zu befolgen. Die UNESCO schlug ferner vor, wegen des Hochhauses eine Delegation aus ExpertInnen einzuladen. Das zuständige Ministerpräsidialamt ließ verlauten, dass diese Investition nicht auf dem Gebiet des Weltkulturerbes liege und dass die zuständige Behörde bezüglich der Bitte der UNESCO informiert werde.