Tschechien: allgemeine Mundschutzpflicht in Innenräumen ab 1. September

17.8.2020

Ab dem 1. September 2020 wird in Tschechien die Mundschutzpflicht in allen öffentlichen Einrichtungen sowie in Geschäften, Postfilialen, im öffentlichen Verkehr und in Schulen (außer Klassenräumen) sowie bei allen Veranstaltungen in Innenräumen wieder eingeführt. Für Büros, Betriebe oder Restaurants gilt dies nicht. Die Maßnahmen wurden am 17. August 2020 angekündigt, nach einer Sitzung des Regierungsbeirats für Gesundheitsrisiken unter der Leitung von Premierminister Andrej Babiš (ANO – JA). "Nach dem Sommer kommen zwei Millionen Menschen in die Schulen, im öffentlichen Verkehr werden mehr Menschen fahren, und es wird mehr sozialen Kontakte geben", erklärte Gesundheitsminister Adam Vojtěch (ANO – JA). Weitere Ausnahmen für Personengruppen mit speziellen Bedürfnissen werden noch angekündigt. Ab dem 24. August wird die Quarantäne bei neuinfizierten CoViD-19-PatientInnen von 14 auf zehn Tage verkürzt.​

Quelle: seznamzpravy.cz, Prag