Das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik entschied am 15. Oktober 2019, dass die Ortstaxen auch von den "Airbnb"-AnbieterInnen abgeführt werden müssen. Ferner soll die Höhe der Ortstaxe bis zum Jahr 2021 verdoppelt werden und die Ortstaxe, die derzeit aus zwei Gebühren besteht – aus der Kurtaxe und der Unterkunftsgebühr – zu einer Gebühr zusammengefasst werden. Ab 2020 werden die "Airbnb"-AnbieterInnen eine Gebühr in Höhe von 21 Tschechische Kronen (rund 1 Euro) pro Person pro Tag einheben, ab 2021 wird die Summe auf 50 Tschechische Kronen (rund 2 Euro) erhöht.