Teilrepublik Srpska feiert 9. Jänner trotz Verbot durch Verfassungsgericht

9.1.2025

In Banja Luka wurde am 9. Jänner der "Tag der Republik Srpska" (RS) abgehalten, obwohl die Feier dieses Tages vom Verfassungsgericht Bosnien-Herzegowinas bereits 2015 und 2019 für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft, Christian Schmidt, hatte bereits betont, dass die Feierlichkeiten ein strafbares Verhalten darstellen. Auch die USA und die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) fordern die Behörden auf, schnell und entschlossen gegen mögliche Gesetzesverstöße vorzugehen. Der 9. Jänner wurde 1992 als "Tag der Republik Srpska" erklärt, basierend auf der Volksabstimmung vom 9. und 10. November 1991, in der sich die serbische Bevölkerung für den Verbleib in einer gemeinsamen staatlichen Einheit mit Jugoslawien – also gegen die Unabhängigkeit Bosnien-Herzegowinas – aussprach. Das Verfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass der 9. Jänner nicht als Feiertag gelten kann, da er gegen die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung aller ethnischen Gruppen verstößt. Trotz der Urteile setzte die RS-Regierung die Feierlichkeiten fort und erntet internationale Kritik.

Quelle: Bhrt.ba, Sarajevo