Die Regierung des Teillandes Föderation hat einen
Gesetzesentwurf, der sich mit dem Problem von Familien mit Kindern mit
Behinderung auseinandersetzt, an das Parlament des Teillandes Föderation zur
Annahme weitergeleitet. Durch das Gesetz soll einem Elternteil des Kindes mit
Behinderung ein Pflegestatus zugesprochen werden, mit dem die Eltern ein Anrecht
auf ein monatliches Kindergeld bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des Kindes beziehungsweise
der Kinder erwerben. Bei zwei und mehr Kindern erhalten beide Elternteile einen
Pflegestatus. Für die Umsetzung des Gesetzes sind jährlich schätzungsweise 14
Millionen Euro aus dem föderalen Budget notwendig.