Taxilenken nur ohne Vorstrafen

3.7.2020

Am Freitag, dem 3. Juli 2020, hat das ungarische Parlament insgesamt dreizehn Gesetze der Straßenverkehrsordnung geändert. Auf Vorschlag des Ministeriums für Innovation und Technologie (ITM) wurde unter anderem neu geregelt, dass künftig nur Personen mit einwandfreiem Leumund als TaxifahrerInnen arbeiten dürfen. Die Änderung soll eine Bereinigung des Marktes bringen und damit einer Aufwertung der Taxibranche und dem Schutz der Fahrgäste dienen. Die Interessenvertretungen und Gewerkschaften von TaxifahrerInnen haben die Gesetzesänderung unterstützt. Die Nationale Verkehrsbehörde (NKH) wird künftig, nach Eingang eines Antrags auf die Erteilung des Fahrerbescheinigung, die nötigen Daten direkt aus dem Strafregistersystem abrufen können.​

Quelle: Origo.hu, Budapest