Zwischen Januar und September 2024 musste die Berliner Polizei 33.736 Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen Verjährung einstellen. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren nach drei Monaten, was in 1,17 Prozent der Fälle passierte – eine dennoch beachtliche Zahl. Laut Innenverwaltung liegt dies nicht primär an Personalmangel, sondern an Problemen wie unbekannten Fahrzeughalter*innen oder nicht umgemeldeten Autos. Unabhängig davon wird jede zehnte Ordnungswidrigkeit aus anderen rechtlichen oder sachlichen Gründen eingestellt. Allein von Oktober bis Dezember 2024 stauten sich weitere 50.000 unbearbeitete Verfahren an, teils wegen Problemen beim externen Dienstleister Atos. Die finanziellen Folgen für das Land Berlin bleiben unklar.