Seit
dem 21. April 2025 gilt in ganz Ungarn eine neue Vorschrift für gewerbliche
Tierhaltungsbetriebe. Die Betriebe sind verpflichtet, ein erweitertes
Besucher*innenprotokoll zu führen, das alle ein- und ausgehenden Personen sowie
Fahrzeuge dokumentiert, die nicht dem täglichen Betrieb angehören. Ziel sei,
die Verbreitung gefährlicher Tierseuchen wie Vogelgrippe oder Maul- und
Klauenseuche zu verhindern. Die lückenlose Führung des Protokolls liegt in der
Verantwortung der Betriebsleiter*innen oder Eigentümer*innen. Bei
Nichteinhaltung drohen Geldstrafen durch die zuständigen Behörden. Die neue
Regelung ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Erhöhung der Biosicherheit
in der ungarischen Nutztierhaltung.