Strengere Vorgaben für landwirtschaftliche Betriebe in Ungarn

20.4.2025

Seit dem 21. April 2025 gilt in ganz Ungarn eine neue Vorschrift für gewerbliche Tierhaltungsbetriebe. Die Betriebe sind verpflichtet, ein erweitertes Besucher*innenprotokoll zu führen, das alle ein- und ausgehenden Personen sowie Fahrzeuge dokumentiert, die nicht dem täglichen Betrieb angehören. Ziel sei, die Verbreitung gefährlicher Tierseuchen wie ​Vogelgrippe oder Maul- und Klauenseuche zu verhindern. Die lückenlose Führung des Protokolls liegt in der Verantwortung der Betriebsleiter*innen oder Eigentümer*innen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen durch die zuständigen Behörden. Die neue Regelung ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Erhöhung der Biosicherheit in der ungarischen Nutztierhaltung.​​

Quelle: telex.hu, Budapest