Das Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Gleichberechtigung hat einen neuen Gesetzesentwurf präsentiert. Damit soll der Status von persönlichen Assistenten besser geregelt werden. In der Praxis hat sich nämlich herausgestellt, dass zahlreiche Angehörige von Menschen mit Behinderungen als Begleitpersonen für ihre Kinder arbeiten wollen. Zurzeit sind 1.254 individuelle Begleitpersonen registriert, davon bieten bereits jetzt 120 die Pflegeleistungen ausschließlich Familienangehörigen an. Alle Begleitpersonen, die ihre Leistungen bisher als EinzelunternehmerInnen durchgeführt haben, werden bei einem dafür registrierten Unternehmen beschäftigt sein müssen. Diese müsste auch eine sachverständige Person speziell für diesen Bereich einstellen.