Starres Organtransplantationsgesetz

27.2.2020

Nach dem derzeitigen Organtransplantationsgesetz in der Föderation Bosnien-Herzegowina muss für den Fall eines solchen Eingriffs eine Verwandtschaft bis zur vierten Generation belegt werden, um als SpenderIn in Betracht werden zu können. Somit sind die BewohnerInnen der Föderation die einzigen in der Region, die keine OrganspenderInnen für Freundinnen und Freunde sein können. Diese Thematik wurde von der auflagenstärksten Tageszeitschrift in Bosnien-Herzegowina am Donnerstag, dem 27. Februar, neu aufgegriffen. Dem Gesundheitsministerium der Föderation Bosnien-Herzegowina zufolge, fehle jedoch die entsprechende Gesetzesinitiative, um eine Änderung zu erwirken. Laut Statistik stammt der weltweit größte Anteil an Organen zur Transplantationsbehandlung von LeichenspenderInnen, während zehn Prozent der Transplantationen dank Spenden von lebenden Personen ermöglicht werden.

Quelle: Dnevni avaz, Sarajevo